Algemene voorwaarden

Duitse wetgeving is van toepassing. De speedboten worden gehuurd op trailern van Duitsland.

AGB Bootsvermietung und Bootscharter

Allgemeine Geschäftsbedingungen Skipperfox® e.K 2016

1. Anmeldung, Reservierung, Zahlung des Restbetrages, Stornierung:
Die verbindliche Reservierung kommt zustande, sobald Skipperfox® Ihnen nach Erhalt Ihres Chartervertrages und einer Anzahlung von 30 % eine Buchungsbestätigung schickt. Die Restzahlung ist ohne Erinnerung spätestens 28 Tage vor Charterbeginn zu überweisen. Die Anzahlung muss spätestens 14 Tage nach zusenden des Unterschriebenen Vertrages durch Skipperfox® auf dem Konto eingegangen sein. Bei Rücktritt von dem Vertrag durch den Mieter vor dem vereinbarten Mietbeginn sind folgende Anteile des Mietpreises zu zahlen: • Rücktritt nach erfolgter Reservierungsbestätigung 30 % • Rücktritt bis zu 30 Tage vor vereinbartem Mietbeginn 80 % • Nichtantritt der Vermietung 100 % Bei vorzeitiger Rückgabe des Mietgegenstandes wird kein Ersatz zurückerstattet. Eine Reisekostenrücktrittsversicherung sowie eine Kautionsversicherung und eine Skipper-HP-Versicherung werden angeboten.

2. Eignung, Übernahme, Führung des Bootes:
Der Schiffsführer muss mindestens 25 Jahre alt sein und ist für seine Mannschaft und das ihm anvertraute Material verantwortlich. Skipperfox®, vertreten durch den Übergebenden, behält sich das Recht vor, die Übergabe des Bootes zu verweigern, wenn der Schiffsführer seiner Ansicht nach diese Verantwortung nicht übernehmen kann. In einem solchen Fall wird die Miete unter Ausschluss anderer Entschädigungen zu 50 % zurückgezahlt. Der Schiffsführer übernimmt das Boot nach Erledigung der erforderlichen Formalitäten (Kaution, Überprüfung des Inventars, Funktionsprüfung und ausführlicher Einweisung). Der festgelegte Schiffsführer muss im Besitz eines für das Revier gültigen Bootsführerscheins sein und ist für die Einhaltung aller Vorschriften voll verantwortlich.

3. Unfälle und Schäden:
Sofern ein Unfall oder Schaden aufgrund von Unachtsamkeit oder Nichtbeachtung der Instruktionen herbeigeführt wird, können gegenüber Skipperfox® keine Ansprüche erhoben werden. Der Mieter verpflichtet sich, ihm oder dem Boot zugefügten Schäden unverzüglich Skipperfox® zu melden. Reparaturen sind nur in ausdrücklicher Zustimmung von Skipperfox® durchzuführen. Ersatzansprüche bzw. Kostenübernahme durch Skipperfox® sind ausgeschlossen. Egal wie hoch der entstandene Schaden ist Skipperfox® ist berechtigt die Kaution ganz einzubehlaten bis der Schaden behoben worden ist durch eine Werkstatt von Skipperfox®.

4. Haustiere:
An Bord unserer Boote sind keine Haustiere erlaubt. Sollte nachträglich festgestellt werden, dass ohne Einwilligung des Vermieters Haustiere an Bord waren, ist Skipperfox® vertreten durch den Übergebenden, berechtigt die Kaution ganz einzubehalten.

5. Ausstattung des Bootes, Verlust persönlicher Sachen:
Der Mieter verpflichtet sich, jeglichen Verlust, Diebstahl oder Beschädigung anzuzeigen und kann zur Erstattung des Schadens herangezogen werden. Skipperfox® haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung persönlicher Gegenstände des Mieters und der übrigen Personen, weder an Bord, noch an der von Skipperfox® betreuten Basis.

6. Kaution: Es ist eine Kaution in Bar von 1000 € beim Vermieter zu hinterlegen

7. Slippen / Kranen:
Alle unsere Boote können problemlos geslippt werden, vorausgesetzt die Slipp stelle entspricht den üblichen Normen und der Handlungsablauf schließt Zerstörungsgefahren aus.

8. Bei Havarien und Unfällen:
Im Falle von Unfällen/ Havarien kann der Mieter zu jeder Zeit Skipperfox® informieren Skipperfox® wird sich bemühen, schnellst möglich Hilfe und Unterstützung zu organisieren. Bei einer Fahrt-Unterbrechung von weniger als 24 Stunden bestehen keinerlei Ansprüche gegenüber dem Vermieter. Eine vom Mieter verursachte Panne schließt jegliche Ersatzleistungsansprüche aus. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Kaution zur Deckung von Schäden am Boot einzubehalten. Bei einer nicht vom Mieter verursachten Panne, die eine Unterbrechung von mehr als 24 Stunden zur Folge hat, erfolgt eine Erstattung der entgangenen Mietzeit. Entgangene Urlaubsfreuden, die aufgrund von Havarien oder Unfall während der Mietzeit eintreten, berechtigen auch nicht zur anteiligen Erstattung des Mietpreises, unabhängig von der Ursache. Allgemeine Geschäftsbedingungen

9. Versicherungen:
Im Mietpreis sind Haftungen gegenüber Dritten sowie die Versicherung des Bootes enthalten. Die Kaution deckt den Selbstbehalt der Versicherungssumme im Schadensfall. Alle Boote sind Vollkasko und international Haftpflicht bis zu einer Deckungssumme von 6 Mio € versichert. Die Bootstrailer sind über das Zugfahrzeug versichert. Bei Diebstahl des Trailers wird die Kaution einbehalten. Die Mieter selbst und ihr persönlicher Besitz sind nicht versichert. Eine separate Paketversicherung wird angeboten.

10. Unverfügbarkeit:
Wenn infolge unvorhergesehener Umstände oder unverschuldeter Ereignisse Skipperfox® das von Ihnen gemietete Boot nicht zur Verfügung stellen kann, werden wir alles Erforderliche unternehmen, um Ihnen ein Boot gleichwertigem Komforts und gleicher Kapazität zur Verfügung zu stellen. Im Falle der Unmöglichkeit wird Ihnen der Mietpreis unter Ausschluss anderer Ansprüche erstattet. Verspätungen bis zu einer Stunde seitens Skipperfox® können entstehen durch verschulden der Vormieter.

11. Unterbrechung, Fahrteinschränkung, höhere Gewalt:
Skipperfox® haftet nicht für Unterbrechungen oder Fahrteinschränkungen, die aufgrund Höhere Gewalt entstehen (Arbeiten, Hochwasser, Trockenheit, Streik) oder aufgrund administeriell bedingter Maßnahmen. Sollten diese Ereignisse während Ihrer Reise auftreten und den Ausfall mehrerer Tage bedingen, wird Anteilmäßig erstattet, wobei eine Ausfallfrist von bis zu 24 Stunden zugunsten des Vermieters angerechnet wird. Im Falle höherer Gewalt behält sich Skipperfox® das Recht vor, die Übernahme oder Abgabe des Bootes an einem anderen Übergabeort vorzunehmen.

12. Rückgabe des Bootes:
Der Mieter ist verpflichtet das Boot am vereinbarten Rückgabeort, zur vereinbarten Zeit zurückzugeben. Der Schiffsführer muss eine angemessene Zeit einkalkulieren, um die rechtzeitige Rückgabe einhalten zu können. Für jede angefangene Stunde Verspätung wird ein Betrag von 100 € zur Deckung des Mehraufwandes seitens des Vermieters erhoben. Für jeden verspäteten Tag haftet der Mieter in Höhe der Kaution. Bei Rückgabe muss das Boot von persönlichen Gegenständen geräumt, von Müll befreit, und der Betankungszustand entsprechend der Absprache mit dem Vermieter sein. Bei Nichteinhaltung ist mit zusätzlichen Kosten zu rechnen. Das Boot sollte im betriebsfähigen Zustand wie bei der Übernahme sein.

14. Rechtsprechung Gerichtsstand ist Rhede.
Sind einzelne Bestimmungen des Vertrages nichtig, wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Jegliche Art von Nebenabsprachen bedarf zur Rechtsgültigkeit der Schriftform. In strittigen Fällen wird eine gütliche Einigung angestrebt.